Die Konzerne verzichteten demnach immer häufiger darauf, illegal eingestelltes und urheberrechtlich geschütztes Material auf YouTube löschen zu lassen. Die Beiträge wolle man stattdessen künftig mit einer kurzen Werbeeinblendung und einem Verweis auf den jeweiligen Rechteinhaber ergänzen.
Medienkonzerne wie CBS, Universal Music, Lionsgate oder Electronic Arts fühlen sich von unautorisierten Beiträgen, die Teile von Filmen, Musikvideos oder anderen urheberrechtlich geschütztem Content enthalten, kaum mehr bedroht. Man erkennt zunehmend die neuen Möglichkeiten als auch das Potenzial der Videoplattform für eigene Werbezwecke. Via YouTube erreichen die Medienhäuser die für sie offensichtlich schwer erreichbaren Zielgruppen, insbesondere die der Jugendlichen.
Die meisten Nutzer, die urheberrechtlich geschütztes Material einstellen, seien weniger kriminelle Online-Piraten, sondern Fans der von den Unternehmen produzierten Inhalte. Das ließe sich daraus ableiten, dass die Nutzer für gewöhnlich keine kommerziellen Interessen verfolgen. So informiert man Nutzer, die entsprechendes Material ungefragt auf die Plattform stellen, mitunter nur noch per E-Mail darüber, dass ein entsprechender YouTube-Kooperationspartner seine Urheberrechte geltend mache, das eingestellte Video im selben Zuge autorisiere und dasselbe aber künftig zur Schaltung von Werbeeinblendungen nutzen werde. Bei Google, so ein Firmensprecher, erarbeite man dafür gerade diverse Modelle.
Vorstellbar seien Pre- oder Post-Rolls, bei denen Werbung vor oder nach dem Beitrag geschaltet wird oder In-Video-Ads, die während der Wiedergabe abgespielt werden. YouTube Deutschland kommt bisher ohne diese Einspielungen aus. Einen Starttermin für derartige Werbeeinblendungen gibt es, laut Google, für Deutschland demnach noch nicht.
[August 2008]

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http://www.abendblatt.de/hamburg/article1242337/Hamburger-Staatsanwaelte-ermitteln-gegen-YouTube.html