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info-parkour.de | Magazin zur Campus-Kulturgenese | gefördert durch die Fakultät für Design, Medien und Information und die HAW Hamburg

Chipkarte FAQ

Wann und wie wird der eSA eingeführt?

Der Ausweis wird im Laufe des Sommersemesters 2009 eingeführt und ab dem Wintersemester 2009/10 den papierenen Ausweis ersetzen. Ab dem 1. April bekommen nach und nach alle Studenten per E-Mail mitgeteilt, wann sie ihren Ausweis abholen können. Die Zeitspanne zwischen E-Mail und Abholtermin soll mindestens zwei Wochen betragen, so dass sich jeder bei Terminschwierigkeiten mit dem Chipkartenbüro in Verbindung setzen kann. Dort muss der Ausweis auch abgeholt werden. Das Chipkartenbüro ist in der Alexanderstraße 1, Raum 10.13.

Ich habe noch kein Foto machen lassen.

Den Ausweis können natürlich nur Studenten bekommen, die ein Foto von sich haben machen lassen. Wer das bisher nicht getan hat, kann es aber jederzeit im Chipkartenbüro in der Alexanderstraße 1, Raum 10.13, nachholen.

Ich habe nie einen Fototermin bekommen.

Die Fototermine, die im Sommersemester 2008 vergeben wurden, sind den Studenten nach Departments sortiert mit dem HAW-Mailer geschickt worden. Diese Departmentsverteiler sind aber leider nicht vollständig gewesen, so dass alle Studenten, die keinem Department zugeordnet waren, keine Einladung bekommen haben.

Ist der eSA Pflicht?

Ja. Dafür wurde die Immatrikulationsordnung zum 24. Januar 2008 geändert. Hierdurch hat die HAW nun das Recht und die Studenten die »Mitwirkungspflicht« an der Erstellung des eSA. Zukünftige Erstsemestler werden nur noch mit dem eSA immatrikuliert werden.

Was, wenn ich kein Foto machen lasse?

Studenten, die ihrer in der Immatrikulationsordnung festgelegten »Mitwirkungspflicht« am eSA nicht nachkommen, werden keine Semesterunterlagen geschickt bekommen. Hier wird voraussichtlich eine Art »Notprozedur« entwickelt werden, die dann das persönliche Immatrikulieren und Einholen sämtlicher Ersatzunterlagen bei den entsprechenden Büros erfordert.

Wozu kann/muss ich den eSA benutzen?

Die Chipkarte wird den bisherigen Bibliotheksausweis, den Studentenausweis, das Semesterticket sowie den internationalen Studentenausweis ersetzen und in einer Karte vereinen.

Außerdem werden zukünftig auch Studenten Zugang zu Hochschulräumen haben, die bisher nur mit den MIFARE-Classic-Chipkarten der HAW-Mitarbeiter geöffnet werden konnten.

Anders als die Zahlung in der Mensa und am Kopierer, die man nach wie vor auch bar erledigen können wird, ist die Zahlung der Mahngebühren in der Bibliothek dann ausschließlich mit dem elektronischen Studentenausweis möglich.

Was, wenn ich den eSA verliere?

Bei Verlust oder Diebstahl der Chipkarte ist unverzüglich das Chipkartenbüro zu kontaktieren. Daraufhin wird die Kartenseriennummer der abhanden gekommenen Karte gesperrt. Eine neue Chipkarte kann innerhalb kürzester Zeit im Chipkartenbüro angefertigt werden: Von der Fotokamera bis zum entsprechenden Drucker ist alles vor Ort. Dafür wird allerdings eine Gebühr von 10 Euro fällig.

Stichwort Geld: Um das Guthaben auf dem Chipkartenkonto muss sich keiner Sorgen machen, es wird der neuen Kartenseriennummer übertragen. Mehr als 20 Euro Guthaben ist ohnehin nicht auf das Chipkartenkonto übertragbar.

Was wird auf dem eSA gespeichert und wie sicher sind die Daten auf dem Chip?

Zum einen werden auf dem Ausweis die gleichen Daten schriftlich festgehalten sein wie auf den bisherigen Ausweisen:
- Name und Vorname
- Matrikelnummer
- Bibliothekskonto

Dazu kommen das Passfoto, der Barcode und die Kartenseriennummer. Auf dem Chip werden folgende Daten gespeichert:
- Matrikelnummer
- Preiskennzahl Mensa (0 = Studenten)
- Kartenseriennummer (vom Kartenlieferant InterCard vergebene eindeutige Nummer)
- Kartenfolgenummer (0 = 1. Generation, 1 = 2. Generation etc.)
- Datum der Kartenpersonalisierung
- Datum des Endes der Kartengültigkeit
- Firmennummer Zutritt (eindeutige Projektnummer von Primion)
- Zutrittsnummer (fortlaufend von der HAW vergebene Nummer)
- Kontonummer Bibliothek
- Systemnummer Mensa (eindeutige Systemnummer von Telos)
- Geldbörse

Nachdem der anfänglich vorgesehene Chip vom Typ »MIFARE Classic« gehackt werden konnte, entschieden sich die Projektverantwortlichen in Absprache mit InterCard und dem AStA für den sichereren Chip »MIFIRE DESFire«. Die möglichen Sicherheitsbedenken für diesen Chip wurden ausführlich evaluiert, siehe dazu auch die Informationsfolien der HAW zur Einführung der Chipkarte. Ergebnis dieser Untersuchung war, dass zwar auch dieser Chip geringe Sicherheitslücken aufweist, aber hier das Verhältnis vom nötigen Aufwand zum möglichen Nutzen eines Hackversuchs unrealistisch wäre. Das nicht autorisierte Auslesen oder Manipulieren von Daten oder das Vortäuschen eines Studentenausweises wurde als unmöglich eingeschätzt. Lediglich die Ortung eines (unbestimmten) Karteninhabers durch das Abfangen eines Funksignals sei möglich, ebenso wie das Abhören der mit 168 Bit verschlüsselten Kommunikation zwischen Chip und Chipkartenleser. Beides allerdings nur mit dem, schon erwähnten, fraglichen Aufwand-Nutzen-Verhältnis sowie geografisch eingeschränkt durch die limitierte Funkreichweite des Chips von 10 Zentimetern.

Was wird im Hochschulsystem gespeichert und wie sicher sind diese Daten?

Im System der Hochschule werden bestimmte Daten der Kartennutzung protokolliert werden. Unter dem Label Zutrittskontrolle werden, beim elektronischen »Aufschließen« eines Seminar- oder Laborraumes mit der Karte, folgende Daten automatisch gespeichert:
- Zutrittsnummer (vom Chip)
- Datum
- Uhrzeit
- Komponenten-Nummer (des Lesegeräts)

Diese Protokolldaten werden automatisch nach sechs Wochen gelöscht. Die Voraussetzungen, um diese Daten einsehen zu können, sind wie folgt mit dem AStA abgestimmt worden: Sollte ein »dringender Tatverdacht für eine Straftat vorliegen« (z. B. Diebstahl von elektronischen Geräten) wird unter dem Vier-Augen-Prinzip auf die Daten zugegriffen. Dazu muss ein Mitglied des Personalrats der HAW den ihm bekannten Teil des Passwortes mit dem zweiten Passwort-Teil von einem Bediensteten der Dienststelle kombinieren.
Noch nicht entschieden ist, inwieweit die Studenten, deren Daten ausgelesen wurden, darüber informiert werden.

Unter dem Label Mensa werden, bei der Nutzung der Chipkarte zum Bezahlen in der Mensa, folgende Daten protokolliert:
- Kartenseriennummer
- Preiskennzahl
- Beträge (Aufwertung, Abwertung, neue Saldi)
- Artikelnummern (Speisen und Getränke)
- Gerätenummer
- Datum
- Uhrzeit

Angaben, warum neben der Kartenseriennummer und den Geldbeträgen auch für den puren Bezahlvorgang irrelevant erscheinende Daten wie die Preiskennzahl oder die Artikelnummern gespeichert werden, konnten der info-parkour-Redaktion leider nicht gemacht werden. Hier kann also nur spekuliert werden - wem die Ergebnisse dieser Spekulationen Unbehagen bereiten, dem wäre zu empfehlen, die Karte nicht zur Bezahlung in der Mensa zu nutzen.

Kann ich meine Daten einsehen?

Selbstverständlich - das ist schließlich gesetzlich vorgeschrieben (im DRITTEN ABSCHNITT des Hamburgischen Datenschutzgesetzes, »Rechte der Betroffenen«, § 18 »Auskunft«, Absatz 1). Bei der Aushändigung des eSA wird jedem Studenten auch ein Ausdruck der Daten ausgehändigt, die zu diesem Zeitpunkt gespeichert sind. Einen aktuellen Ausdruck kann man sich jederzeit im Chipkartenbüro holen.

[Dezember 2008]

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