Zu stunden bedeutet, dass der Betrag erst aufgebracht werden muss, wenn das Studium abgeschlossen ist und mindestens 30.000 Euro im Jahr verdient werden. Allerdings ist nicht jeder Student stundungsberechtigt. Klarheit darüber gewinnt man auf der Website der HAW. Dort finden sich gleichfalls die entsprechenden Anträge sowie weitere Informationen zum Thema Studiengebühren.

[September 2009]



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